Regionalbudget 2023: JETZT Anträge stellen!

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Kleinprojekte mit Streuobstbezug. 

WER KANN EINEN ANTRAG AUF FÖRDERUNG STELLEN?
Privatpersonen, Vereine, Kleinunternehmen, Kommunen, Institutionen  

WANN KANN MAN EINEN ANTRAG EINREICHEN?
Ab sofort bis zum 15. März 2023 (Antragsfrist)

Insgesamt 200.000 EURO an Fördergeldern stehen jährlich der ILE-Region Schwäbisches Mostviertel zur Verfügung, die an Kleinprojekte vergeben werden können. Auf eine Förderung können sich Vereine, Kleinstunternehmen, Kommunen, Institutionen, Privatpersonen und weitere mehr mit ihrer Projektidee bewerben. Gefördert werden können Kleinprojekte mit Streuobstbezug. Das sind Projekte mit maximal 20.000 EURO Nettokosten, die innerhalb des Gebietes der Kommunen Aspach, Allmersbach im Tal, Backnang und Weissach im Tal umgesetzt werden.

Weitere Informationen und  die Antragsunterlagen finden Sie hier