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Der Feuerbrand, verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, ist eine der gefährlichsten Krankheiten des Kernobstanbaues. In Baden-Württemberg wurde erstmals 1981 Befall festgestellt. Massives Auftreten verursachte in den Jahren 1993 bis 1995 verheerende Schäden in Kernobstanlagen. Inzwischen gilt das gesamte Land als Befallsgebiet.

Da der Feuerbrand nicht mehr ausgerottet werden kann, ist der so genannte Objektschutz eine wichtige Maßnahme zur vorbeugenden Krankheitsabwehr. Das bedeutet, dass in einem Umkreis von ca. 500 m um zu schützende Objekte, wie Erwerbsobstanlagen, Baumschulquartiere oder Reiserschnittgärten möglichst keine Wirtspflanzen stehen sollten. Nur so lassen sich diese Anlagen vor höherem Befallsdruck aus dem Umfeld schützen.

Aus Vorsorgegründen muss daher in Gebieten mit intensivem Kernobstanbau oder Baumschulvermehrungsflächen von vornherein auf die Anpflanzung hochanfälliger Wirtspflanzen im privaten und öffentlichen Grün sowie an Verkehrswegen (Schiene und Straße) verzichtet werden. Zwischen diesen Wirtspflanzen und den besonders gefährdeten Objekten sollte der Abstand nicht weniger als 500 m betragen. Durch die Wahl nichtanfälliger Gehölze werden auch mögliche spätere Verluste vermieden, die nach der Pflanzung anfälliger Arten durch den Feuerbrand entstehen können. Erkrankte hochanfällige Ziergehölze werden oft stark geschädigt, dass sie ihren Zierwert verlieren oder sogar absterben. Ersatzpflanzungen verursachen zusätzliche Kosten.
 

Wichtige Vorsorgemaßnahme: Keine hochanfälligen Ziergehölzarten anpflanzen!

Zu den hochanfälligen Wirtspflanzen zählen:

  • Cotoneaster bullatus
  • Cotoneaster x watereri-Hybriden "Cornubia"
  • Cotoneaster salicifolius var. floccosus (C. salicifolius "Parkteppich" und Herbstfeuer")
  • Crataegus monogyna, Crataegus laevigata (Weiß-, Rotdorn)
  • Sorbus aria (Mehlbeere)
  • Photinia davidiana (Stranvaesie)
  • Cydonia oblonga (Quitte)
  • Zierformen von Malus (Apfel) und Pyrus (Birne)
  • Pyracantha (Feuerdorn)

Andere Cotoneaster-, Crataegus- und Sorbus-Arten, Zierquitte (Chaenomeles), Wollmispel (Eriobotrya), Mispel (Mespilus) und Amelanchier (Felsenbirne) können ebenfalls befallen werden, wenn auch in unterschiedlicher Stärke abhängig von -der Art, der Sorte und dem Befallsjahr.

Der Verzicht auf diese Gehölzarten im Rahmen von Maßnahmen der Grünplanung dient vorrangig dem Schutz der Erwerbsobstanlagen und der Anzuchtquartiere von Baumschulen. Dadurch kann gegebenenfalls die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt werden.

Weitere Informationen, auch zu Ersatzgehölzen, erteilt das Amt für Landwirtschaft in Backnang-Tel.: 07191/9573-0, das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Aussenstelle Backnang-Tel.: 07191/895-24 und die Landesanstalt für Pflanzenschutz, Reinsburgstr. 107, 70197 Stuttgart, Tel.: (0711) 6642-400.