Regionalbudget 2024: JETZT Anträge stellen!
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Kleinprojekte mit Streuobstbezug.
WER KANN EINEN ANTRAG AUF FÖRDERUNG STELLEN?
Privatpersonen, Vereine, Kleinunternehmen, Kommunen, Institutionen
WANN KANN MAN EINEN ANTRAG EINREICHEN?
Ab sofort bis zum 17. Juni 2024 (Antragsfrist)
Förderung für Kleinprojekte
Der Verein Schwäbisches Mostviertel e.V. ist ein Zusammenschluss von Kommunen, privaten Akteuren, Unternehmen und Institutionen. Seit 2015 engagieren sich die verschiedenen Akteure aktiv mit dem Ziel, die Streuobstbestände zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung der Ziele und Projektideen hat der Verein Schwäbisches Mostviertel in den letzten zwei Jahren ein so genanntes „integriertes Ländliches Entwicklungskonzept“ (ILEK) mit Zielen, Handlungsfeldern und Projekten im Bereich Streuobst erstellen lassen und ist damit seit Herbst 2022 offiziell ILE-Region. Was zunächst „technisch“ klingt hat konkrete Auswirkungen: ab sofort können Kleinprojekte mit Streuobstbezug in der ILE-Region mit 80 % gefördert werden.
Insgesamt 200.000 EURO an Fördergeldern stehen jährlich der ILE-Region zur Verfügung, die an Kleinprojekte vergeben werden können. Auf eine Förderung können sich Vereine, Kleinstunternehmen, Kommunen, Institutionen, Privatpersonen und weitere mehr mit ihrer Projektidee bewerben. Gefördert werden können Kleinprojekte mit Streuobstbezug. Das sind Projekte mit maximal 20.000 EURO Nettokosten, die innerhalb des Gebietes der Kommunen Aspach, Allmersbach im Tal, Backnang und Weissach im Tal umgesetzt werden.
Mit dem Regionalbudget unterstützt das Land Baden-Württemberg Kleinprojekte (mit Gesamtkosten unter 20.000€). Dabei stehen jeder ILE-Aktionsgruppe 180.000€ zur Verfügung. Mit dem Eigenanteil der ILE-Region erhöht sich das Budget auf 200.000 €, welches auf unbürokratischem Wege den Projektträgern zugutekommt. Die Entscheidung über eine Förderung liegt ausschließlich bei den ILE-Aktionsgruppen. Gefördert wird dabei mit einem Fördersatz von 80 %! Anders als bei der konventionellen ILE-Förderung erhalten die Projektträger ihre Fördergelder direkt von der ILE-Aktionsgruppe ihrer Region.
Die Anträge müssen sich in einer der sechs Maßnahmenbereiche der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK Ziffer 2, 3, 4, 5, 8, 9)
- Ziffer 2: Pläne für Entwicklung ländlicher Gemeinden
- Ziffer 3: Regionalmanagement
- Ziffer 4: Dorfentwicklung
- Ziffer 5: Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Ziffer 8: Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Ziffer 9: Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
sowie in einem der vier Handlungsfelder des ILEK Miraculix wiederfinden
- HF 1: Streuobstbestände und Mistel
- HF 2: Handlungsfeld „Streuobstprodukte und Wertschöpfung
- HF 3: Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke
- HF 4: Tourismus und landschaftskulturelle Erlebnisse
Die Kleinprojekte müssen dem Ziel der ILE-Region: „Erhalt und Weiterentwicklung von Streuobst“ dienen.
Informationen und Bewerbung
Die Geschäftsstelle des Schwäbischen Mostviertels bzw. das Regionalmanagement begleitet Projektträger gerne bei der Antragstellung und steht beratend zur Seite. Interessenten können sich mit Hilfe der unten aufgeführten Unterlagen informieren und sich anschließend mit ihrer Projektidee beim Verein Schwäbisches Mostviertel melden unter
mostviertel@backnang.de
Alle Informationen, Projektbeispiele, Förderbedingungen und Hinweise sowie die
Antragsunterlagen zur Bewerbung finden Sie hier
Die Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf: Schwäbisches Mostviertel e.V., Geschäftsstelle, c/o Stadt Backnang, Stiftshof 16, 71522 Backnang
Mittels der öffentlichen Auswahlkriterien erstellt das Entscheidungsgremium der ILE-Region voraussichtlich Ende März 2023 aus den eingegangenen Anträgen eine Prioritätenliste für die Förderung zur Ausschöpfung des Förderbudgets. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Nach einem positiven Beschluss wird ein Fördervertrag zwischen dem Antragsteller und der ILE-Region geschlossen. Dann kann das Projekt in die Umsetzung gehen. Beim Regionalbudget handelt es sich um jährlich festgesetzte Fördergelder, so dass Antragsteller ihr Projekt spätestens bis 31. Oktober 2023 zum Abschluss bringen müssen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Einreichung eines Zahlungsantrags zum Jahresende 2023.
Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen.
Anträge sind bis zum 17. Juni 2024 bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Mostviertels einzureichen!
Auf einen Blick:
- Stichtag zur Einreichung der Projektanträge
17. Juni 2024 - Sitzung Auswahlgremium
Mitte Juli 2024 - Abschluss Fördervertrag
Mitte Juli/Ende Juli - Achtung
Mit der Umsetzung der Projekte darf erst NACH dem positiven Beschluss begonnen werden. Ausnahme sind die Planungsleistungen, diese können auch schon vor Beschluss anfallen. - Projektabschluss
Das Projekt muss bis zum 31. Dezember 2024 vollständig abgeschlossen und umgesetzt sein. Zu diesem Termin müssen die vollständigen Nachweise zur Umsetzung bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Mostviertels vorliegen. - Höhe des Fördermittelbudgets
200.000 EURO