Regionalbudget 2026: JETZT Anträge stellen!
Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich eine Förderung für Ihr Kleinprojekt. Mit dem Regionalbudget werden investive Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Streuobstkultur beitragen.
Das Regionalbudget im Überblick
- Maximale Projektkosten: bis zu 20.000 Euro netto
- Fördersatz: 80 % der Nettokosten
- Wer kann einen Antrag stellen?
- Vereine
- Privatpersonen
- Kommunen
- Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeitende)
- Fördergebiet: Aspach, Allmersbach im Tal, Backnang und Weissach im Tal
- Was wird gefördert? Ausschließlich investive Maßnahmen!
Welche Projekte sind förderfähig?
Ihr Projekt muss zwei zentrale Bedingungen erfüllen:
- Es dient dem Ziel „Erhalt und Weiterentwicklung von Streuobst“ und fällt in eines dieser Handlungsfelder:
- Streuobstbestände und Mistel (z. B. Maßnahmen zur Mistelbekämpfung, Anschaffung von Spezialwerkzeugen zur Baumpflege, Installation von Nisthilfen zur Förderung bestäubender Insekten)
- Streuobstprodukte und Wertschöpfung (z. B. Anschaffung einer mobilen Mostpresse oder gemeinschaftlicher Vermarktungsinfrastruktur)
- Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke (z. B. Erstellung einer digitalen Plattform zur Vernetzung von Streuobstakteuren, Entwicklung von Informationsmaterialien oder Lehrmitteln für Schulen)
- Tourismus und landschaftskulturelle Erlebnisse (z. B. Ausbau von Rad- und Wanderwegen durch Streuobstwiesen, Installation interaktiver Informationsstationen oder Errichtung eines Picknick- und Aussichtspunkts in Streuobstgebieten)
- Es muss einem der folgenden Maßnahmenbereiche der GAK* zuzuordnen sein:
- Dorfentwicklung
- Regionalmanagement
- Pläne für Entwicklung ländlicher Gemeinden
- Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Wir wissen, dass sich das alles sehr bürokratisch anhört – aber keine Sorge. Tatsächlich lassen sich hier viele spannende Projekte realisieren. Haben Sie eine Idee, sind aber unsicher, ob sie gefördert werden kann? Kein Problem. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihr Vorhaben realisieren können. Das Regionalmanagement steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Projektidee auf den richtigen Weg zu bringen. Lassen Sie sich beraten! Das Regionalmanagement unterstützt Sie gerne und prüft Ihre Projektidee vorab.
Ablauf & Zeitplan
- Antrag einreichen: Bis spätestens 15. April 2026 bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Mostviertels.
- Sitzung des Auswahlgremiums: Mitte Mai 2026
- Abschluss des Fördervertrags: Mitte Mai 2026
- Projektbeginn: Erst nach Genehmigung! Ausnahme: Planungsleistungen (voher absprechen! )
- Projektabschluss & Abrechnung: Bis spätestens 31. Dezember 2026 (Nachweise einreichen).
- Auszahlung der Förderung: Im ersten Quartal 2027 nach erfolgreicher Umsetzung.
Was wird nicht gefördert?
- Private Eigenleistungen oder Arbeiten durch den kommunalen Bauhof (Eigenleistung bei Vereinen möglich)
- Laufende Kosten (z. B. Personal, Miete)
- Kommunale Pflichtaufgaben
- Skonti, Rabatte oder Mehrwertsteuer
- Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen
- Veranstaltungen
- Projekte, die vor der Bewilligung begonnen wurden
- Vorhaben über 20.000 € oder unter 1.250 € Nettokosten
- Maßnahmen zur landwirtschaftlichen Urproduktion (z. B. Schneiden oder Pflanzen von Apfelbäumen für landwirtschaftliche Zwecke)
Antragstellung & Kontakt
Die Geschäftsstelle des Schwäbischen Mostviertels steht Ihnen beratend zur Seite!
Schwäbisches Mostviertel e.V., c/o Stadt Backnang, Stiftshof 16, 71522 Backnang
Jan Hutzenlaub 07191 73529 23 / Nadine Thoman 07191 894 580
Alle Informationen, Förderbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie hier
WICHTIG: Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle wird dringend empfohlen, um die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Projekts zu prüfen!
Fördermittel: 167.000 € (90 % Förderung vom Land Baden-Württemberg + 10 % Eigenanteil der ILE-Kommunen). Entscheidungen über Förderungen trifft das Auswahlgremium der ILE-Region.
*GAK = Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“