Einreichungsfrist für Anträge: 15. März 2023

Regionalbudget 2023: JETZT Anträge stellen!

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Kleinprojekte mit Streuobstbezug. 

WER KANN EINEN ANTRAG AUF FÖRDERUNG STELLEN?
Privatpersonen, Vereine, Kleinunternehmen, Kommunen, Institutionen  

WANN KANN MAN EINEN ANTRAG EINREICHEN?
Ab sofort bis zum 15. März 2023 (Antragsfrist)
--> FRISTVERLÄNGERUNG: 22. März 2023

 

Förderung für Kleinprojekte  

Der Verein Schwäbisches Mostviertel e.V. ist ein Zusammenschluss von Kommunen, privaten Akteuren, Unternehmen und Institutionen. Seit 2015 engagieren sich die verschiedenen Akteure aktiv mit dem Ziel, die Streuobstbestände zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung der Ziele und Projektideen hat der Verein Schwäbisches Mostviertel in den letzten zwei Jahren ein so genanntes „integriertes Ländliches Entwicklungskonzept“ (ILEK) mit Zielen, Handlungsfeldern und Projekten im Bereich Streuobst erstellen lassen und ist damit seit Herbst 2022 offiziell ILE-Region. Was zunächst „technisch“ klingt hat konkrete Auswirkungen: ab sofort können Kleinprojekte mit Streuobstbezug in der ILE-Region mit 80 % gefördert werden.

Insgesamt 200.000 EURO an Fördergeldern stehen jährlich der ILE-Region zur Verfügung, die an Kleinprojekte vergeben werden können. Auf eine Förderung können sich Vereine, Kleinstunternehmen, Kommunen, Institutionen, Privatpersonen und weitere mehr mit ihrer Projektidee bewerben. Gefördert werden können Kleinprojekte mit Streuobstbezug. Das sind Projekte mit maximal 20.000 EURO Nettokosten, die innerhalb des Gebietes der Kommunen Aspach, Allmersbach im Tal, Backnang und Weissach im Tal umgesetzt werden.

Die Anträge müssen sich in einer der sechs Maßnahmenbereiche der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK Ziffer 2, 3, 4, 5, 8, 9)

  • Ziffer 2: Pläne für Entwicklung ländlicher Gemeinden
  • Ziffer 3: Regionalmanagement
  • Ziffer 4: Dorfentwicklung
  • Ziffer 5: Dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen
  • Ziffer 8: Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Ziffer 9: Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

sowie in einem der vier Handlungsfelder des ILEK Miraculix wiederfinden

  • HF 1: Streuobstbestände und Mistel
  • HF 2: Handlungsfeld „Streuobstprodukte und Wertschöpfung
  • HF 3: Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerke
  • HF 4: Tourismus und landschaftskulturelle Erlebnisse

Die Kleinprojekte müssen dem Ziel der ILE-Region: „Erhalt und Weiterentwicklung von Streuobst“ dienen. So werden beispielsweise Ausrüstungskosten, Geräte und Maschinen oder kleinere Baumaßnahmen unterstützt. Auch der Umbau oder die Einrichtung von Vereinsheimen, Einrichtungen der Grundversorgung oder anderen öffentlichen Gebäuden kann gefördert werden. Zudem können Tourismusprojekte wie zum Beispiel Lehr-, Natur- und Erlebnispfade, der Ausbau von Freizeiteinrichtungen oder auch Umweltbildungsmaßnahmen davon profitieren.

 

Informationen und Bewerbung

Die Geschäftsstelle des Schwäbischen Mostviertels bzw. das Regionalmanagement begleitet Projektträger gerne bei der Antragstellung und steht beratend zur Seite. Interessenten können sich mit Hilfe der unten aufgeführten Unterlagen informieren und sich anschließend mit ihrer Projektidee beim Verein Schwäbisches Mostviertel melden unter
regionalbudget@schwaebisches-mostviertel.de 


Alle Informationen, Projektbeispiele, Förderbedingungen und Hinweise sowie die
Antragsunterlagen zur Bewerbung finden Sie hier

Die Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf: Schwäbisches Mostviertel e.V., Geschäftsstelle, c/o Stadt Backnang, Stiftshof 16, 71522 Backnang

Mittels der öffentlichen Auswahlkriterien erstellt das Entscheidungsgremium der ILE-Region voraussichtlich Ende März 2023 aus den eingegangenen Anträgen eine Prioritätenliste für die Förderung zur Ausschöpfung des Förderbudgets. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Nach einem positiven Beschluss wird ein Fördervertrag zwischen dem Antragsteller und der ILE-Region geschlossen. Dann kann das Projekt in die Umsetzung gehen. Beim Regionalbudget handelt es sich um jährlich festgesetzte Fördergelder, so dass Antragsteller ihr Projekt spätestens bis 31. Oktober 2023 zum Abschluss bringen müssen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Einreichung eines Zahlungsantrags zum Jahresende 2023.

Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen.

Anträge sind bis zum 15. März 2023 bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Mostviertels einzureichen! Achtung Fristverlängerung: 22. März 2023

 

Auf einen Blick:

  • Stichtag zur Einreichung der Projektanträge 
    15. März 2023
    --> FRISTVERLÄNGERUNG BIS ZUM 22. März 2023
  • Sitzung Auswahlgremium
    05. April 2023
  • Abschluss Fördervertrag
    voraussichtlich Mitte April 2023.
  • Achtung
    Mit der Umsetzung der Projekte darf erst NACH dem positiven Beschluss begonnen werden. Ausnahme sind die Planungsleistungen, diese können auch schon vor Beschluss anfallen.
  • Projektabschluss
    Das Projekt muss bis zum 31. Oktober 2023 vollständig abgeschlossen und umgesetzt sein. Zu diesem Termin müssen die vollständigen Nachweise zur Umsetzung bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Mostviertels vorliegen.
  • Höhe des Fördermittelbudgets
    200.000 EURO